Ein Transporter braucht mehr Platz als ein Kleinwagen! Auch die Türen brauchen viel Platz beim Öffnen! Der Platzbedarf richtet sich nach der Art des Autos. Testen Sie einmal Zuhause die Stellfläche mit Wasserflaschen als Pfosten. Wer hier beim Platz spart, ärgert sich später, dass der Beifahrer vor dem Einfahren im Regen aussteigen muss.
Unsere Empfehlung:
Fahrräder, Rasenmäher, Gartengeräte, Gartenmöbel, Grill, Winterreifen, Schneeketten, Dachgepäckträger, Sufbretter, Leitern und vieles mehr lassen sich in einem Geräteraum hinter oder neben dem Carport unterbringen, wenn er groß genug geplant wird.
Hier sind neben dem vorhandenen Platz für den Carport baurechtliche Fragen wie Grenzbebauung und Abstandsflächen zu beachten. Fragen Sie das zuständige Bauamt, sehen Sie in die Planungsunterlagen, in die Bebauungspläne. Auch Ihr Architekt kann helfen. Wir empfehlen: Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn über das Projekt (besonders bei einer Grenzbebauung). Vielleicht plant er ja auch einen Carport an Ihrer Grenze und Sie bauen am Ende gemeinsam. Planungsgrundlage sind immer die Dachaußenmaße.
Carports sind flexibel. Auch Dachform und Dachdeckung sind Ihren Wünschen anzupassen. Der Carport muss optisch in das Gesamtbild aus Haus und Garten passen und praktisch sein. Bei uns bezahlen Sie für Sonderbauten nicht mehr wie für unsere Standardvarianten, da wir uns individuell auf den Kunden einstellen. Wir kalkulieren Ihren Carport nach dem gewünschten Material und dem Herstellungsaufwand. Was technisch machbar ist, setzten wir in Ihrem Auftrag um.
Die Planung eines Carports erfordert sorgfältige Überlegungen und Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass das Projekt erfolgreich und zufriedenstellend ist. Hier sind einige wichtige Schritte bei der Planung eines Carports:
Mit gründlicher Planung und Vorbereitung kann der Bau eines Carports ein erfolgreiches Projekt sein, das Ihnen jahrelange Freude und Nutzen bringt.
Im Allgemeinen werden Carports leichter genehmigt als Garagen. Für den Bau von Carports gibt es in Deutschland allerdings keine einheitliche Regelung. In manchen Bundesländern muss ein Bauantrag gestellt werden.
In Mecklenburg Vorpommern gilt die Landesbauordnung. Carports werden im allgemeinen nach § 63 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt.
In anderen Bundesländern gelten eventuell etwas andere Regelungen. Wir bitten Sie, sich vor Ort beim Bauamt zu informieren.
Sie bekommen von uns eine Standardstatik und die Zeichnungen für Ihren Carport kostenfrei nach Auftragserteilung per Mail oder Post. Werden weitere Unterlagen gewünscht, erstellen wir diese Unterlagen kostenpflichtig.
Durch die Unglücke in den letzten Jahren sind die Schneelasten neu geregelt worden(DIN 1055). Informieren Sie sich in Ihrem Bauamt über die für Sie geltenden Schneelasten und teilen Sie uns diese mit.
Bauantrag (beim Bauamt besorgen oder im Internet ausfüllen und ausdrucken)
Flurkarte nicht älter als 3 Monate (Katasteramt)
Lageplan 1:500 mit eingezeichnetem Carport (Hier auch die Abstandsmaße und die Carportmaße eintragen!)
Zeichnungen zum Carport (von uns)
Statische Unterlagen (von uns)
Schmidtke & Co. Holzveredlung GmbH
Friedrichshäger Straße 5b
17493 Greifswald
Tel: +49 3834 83430
Fax: +49 3834 834329
E-Mail: service@carport.de