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Planungs­hilfe

Tipps zum Planen des Carports

Einen Carport zu planen, erfordert sorgfältige Überlegungen und Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass das Projekt erfolgreich ist. Im Folgenden sind einige wichtige Schritte zur Planung eines Carports aufgeführt. Beachten Sie außerdem unsere FAQs, die einige weitere Informationen liefern, mit denen Sie Ihren Carport planen können!
Planungshilfe
  • Standortauswahl: Wählen Sie einen geeigneten Standort für den Carport, der nicht nur bequem zugänglich ist, sondern auch ausreichend Platz bietet, um das Auto abzustellen. Überprüfen Sie zudem, ob es spezielle Vorschriften oder Einschränkungen für den Bau eines Carports in Ihrer Region gibt. (B-Plan)
  • Größe und Kapazität: Überlegen Sie sich, wie viele Autos Sie unterstellen möchten und wie groß der Carport sein muss, um diese aufzunehmen. Stellen Sie sicher, dass der Carport auch Platz für einen Zugang und genug Bewegungsfreiheit bietet.
  • Design und Materialien: Wählen Sie ein Design und Materialien für den Carport, die zu Ihren ästhetischen Vorlieben und zur äußeren Gestaltung Ihres Hauses passen.
  • Genehmigungen und Baubestimmungen: Überprüfen Sie, ob für den Bau eines Carports Genehmigungen entsprechend der Landesbauordnung erforderlich sind und stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden, bevor Sie mit dem Bau beginnen.
  • Kostenplanung: Schätzen Sie die Material- und Arbeitskosten möglichst präzise ein und stellen Sie sicher, dass Sie über ein ausreichendes Budget verfügen, um das Projekt zu realisieren. Nutzen Sie dazu unseren Carport-Konfigurator.
  • Ausführung: Überlegen Sie, ob Sie den Carport selbst bauen möchten oder ob Sie einen professionellen Bauunternehmer beauftragen möchten. Stellen Sie sicher, dass Sie einen qualifizierten Fachmann mit Erfahrung für den Bau von Carports auswählen.

BAUGENEHMIGUNG UND STANDSICHERHEITS­NACHWEIS

Im Allgemeinen wird die Errichtung von Carports leichter genehmigt als die von Garagen. Für den Bau von Carports gibt es in Deutschland allerdings keine einheitliche Regelung. So ist der Bau eines Carports bis zu einer bestimmten Größe in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, in anderen genügt die einfache Anzeige des Bauvorhabens und in manchen Bundesländern muss ein vollständiger Bauantrag mit Standsicherheitsnachweis von einem vorlageberechtigten Ingenieur eingereicht werden.

Grundlage für die regionalen Bestimmungen ist hierbei die jeweils gültige Landesbauordnung. Hier sind auch die eventuell einzuhaltenden Grenzabstände geregelt. Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das zuständige Bauamt. Neben den regionalen Bauvorschriften gibt es zudem die Vorgaben eines eventuell vorhandenen Bebauungsplans (B-Plan) zu beachten. Hierzu kann Ihnen ebenfalls das zuständige Bauamt anhand Ihrer Adresse Auskunft erteilen.

In Mecklenburg Vorpommern gilt die Landesbauordnung. Carports werden im Allgemeinen nach § 63 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt. In anderen Bundesländern gelten eventuell etwas andere Regelungen. Wir bitten Sie, sich vor Ort beim Bauamt zu informieren.

Sie bekommen von uns eine Standardstatik und die Zeichnungen für Ihren Carport kostenfrei nach Auftragserteilung per Mail oder Post. Werden weitere Unterlagen gewünscht, so erstellen wir diese Unterlagen kostenpflichtig. Wichtig hierbei: Durch die Unglücke in den letzten Jahren sind die Schneelasten neu geregelt worden (DIN 1055). Informieren Sie sich in Ihrem Bauamt über die für Sie geltenden Schneelasten und teilen Sie uns diese mit. Bitte beachten Sie immer, das der Carport für die für Ihre Region festgelegten Schneelasten geeignet ist. Unsere Carports sind für Schneelasten von 1100 N/m² berechnet. Wir bieten aber Carports für alle Schneelasten an.

Sollte eine Baugenehmigung notwendig sein, so benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Bauantrag (beim Bauamt besorgen oder im Internet ausfüllen und ausdrucken)
  • Flurkarte; nicht älter als 3 Monate (Katasteramt)
  • Lageplan 1:500 mit eingezeichnetem Carport; hier die Abstandsmaße und die Carport-Maße eintragen
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten); erhalten Sie von uns
  • Standsicherheitsnachweis
  • Baubeschreibung Ihres Vorhabens
Was Ihr Bauamt im Einzelnen fordert, kann von dieser Auflistung abweichen. Hier gibt es leider keine einheitlichen Regelungen.

Tipp und Sonderangebot von uns: Bestellen Sie vorbehaltlich der Baugenehmigung!

Da wir die Problematik der Erteilung der Baugenehmigung kennen, bieten wir Ihnen eine für Sie vollkommen kostenlose Stornierung Ihres Auftrags für den Fall der Ablehnung des Bauantrages an. Sie bestellen Ihr Carport vorbehaltlich der Baugenehmigung und senden uns im Falle der Ablehnung durch das Bauamt einfach eine Kopie des Ablehnungsbescheids zu. Wir heben den Kaufvertrag dann unbürokratisch auf und Sie tragen kein finanzielles Risiko.

Hilfe beim Bauantrag

Wir arbeiten mit einem erfahrenen Tragwerksplaner, der Zulassungen für alle Bundesländer besitzt, zusammen. Sollte Ihr Bauamt von einem vorlageberechtigten Ingenieur geprüfte und unterschriebene Formulare anfordern, so unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot.

Schneelast und Windlast

In Bezug auf die statische Sicherheit spielt generell die für den Errichtungsort anzusetzende Schneelast eine wichtige Rolle. Diese ergibt sich aus der Schneelastzone (1, 1a, 2, 2a, 3) und der Geländehöhe (über NN) des Standortes. Informationen zu diesen Angaben erhalten Sie bei Ihrem Bauamt.

Formulare

Sollten Sie Formulare für die Beantragung in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde benötigen, dann finden Sie das meistens in Internet zum Download auf den Webseiten der Landesregierungen (Ministerium für Bau) oder auf den Webseiten Ihrer Stadtverwaltung. Sollten Sie hier keinen Erfolg haben, senden Sie uns eine E-Mail und wir versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.

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