Da das Baurecht dem Landesrecht unterliegt und jedes Bundesland dieses somit individuell regelt, gibt es leider keine einheitliche Regelung für die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung bzw. Bauanzeige zur Errichtung eines Carports.
So ist der Bau eines Carports bis zu einer bestimmten Größe in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, in anderen genügt die einfache Anzeige des Bauvorhabens und in manchen Bundesländern muss ein vollständiger Bauantrag mit Statik eingereicht werden.
Grundlage für die regionalen Bestimmungen ist hierbei die jeweils gültige Landesbauordnung, hier sind auch eventuell einzuhaltenen Grenzabstände geregelt. Detallierte Auskunft hierzu erteilt Ihnen das zuständige Bauamt.
Neben den regionalen Bauvorschriften gibt es zudem die Vorgaben eines eventuell vorhandenen Bebauungsplans (sog. B-Plan) zu beachten. Hierzu kann Ihnen ebenfalls das zuständige Bauamt anhand Ihrer Adresse Auskunft erteilen.
Sollte eine Baugehmigung bzw. Bauanzeige notwendig sein, müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ausgefüllter Bauantrag (im Internet oder beim Bauamt erhältlich)
- Flurkarte im Maßstab 1:500 (beim Katasteramt erhältlich) mit eingezeichneter Lage des Carports, wobei diese für einige Bauämter nicht älter als zwei Jahre oder sogar höchstens drei Monate alt sein darf
- Bauzeichnungen (Grundriß, Schnitt, Ansichten) erhalten Sie von uns
- statische Unterlagen (die Standardstatik erhalten Sie von uns)
Bestellen Sie vorbehaltlich der Baugenehmigung!
Da wir die Problematik der Erteilung der Baugenehmigung kennen, bieten wir Ihnen eine für Sie vollkommen kostenlose Stornierung Ihres Auftrags für den Fall der Ablehnung des Bauantrages an. Sie bestellen Ihr Carport vorbehaltlich der Baugenehmigung und senden uns im Falle der Ablehnung durch das Bauamt einfach eine Kopie des Ablehnungsbescheids zu. Wir heben den Kaufvertrag unbürokratisch auf. Sie tragen kein finanzielles Risiko!
Besonderheiten
Bei den statischen Unterlagen gilt es des weiteren zu beachten, dass das zuständige Bauamt in wenigen Fällen verlangt, dass ein im jeweiligen Bundesland Vorlageberechtigter diese unterzeichnet. Dies bedeutet konkret, dass Sie zusätzlich einen berechtigten Architekten oder Statiker aus Ihrem Bundesland beauftragen müssen, die von uns gefertigten statischen Nachweise zu prüfen und gegenzuzeichnen.
In Bezug auf die statische Sicherheit spielt generell die für den Errichtungsort anzusetzende Schneelast eine wichtige Rolle. Diese ergibt sich aus der Schneelastzone (1, 1a, 2, 2a, 3) und der Geländehöhe (über NN) des Standortes.
Formulare
Sollten Sie Formulare für die Beantragung in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde benötigen, finden Sie das meiste in Internet zum Download auf den Seiten der Landesregierungen - Ministerium für Bau oder eben auf den Seiten Ihrer Stadtverwaltung. Sollten Sie hier keinen Erfolg haben, senden Sie uns ein Mail und wir versuchen Ihnen weiterzuhelfen.

